Hausordnung für die Gemeinderäume der Gemeinde Wilhelmstadt
Präambel:
Wir verpflichten uns als Mieter zur Wahrung des Hausfriedens und zur gegenseitigen Rücksichtnahme mit unseren Nachbarn.
§1 Sorgfältiger Umgang
Jeder Nutzer der angemieteten Räumlichkeiten verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit dem Inventar. Bemerkte bzw. verursachte Schäden und Mängel sind unverzüglich der Vereinsführung mitzuteilen.
§2 Rauchverbot
In den Räumlichkeiten herrscht Rauchverbot.
§3 Haustierverbot
Haustiere sind in den Räumlichkeiten nicht erwünscht.
§4 Verbrauchsgüter
Für den Verzehr werden Verbrauchsgüter zur Verfügung gestellt. Der Verzehr von Kaffee und Tee ist gegen Spenden kostenfrei. Für den Verzehr anderer Getränke ist die am Kühlschrank befindliche Strichliste auszufüllen, oder der Kostenbeitrag unmittelbar ‚an‘ das Hausschwein zu entrichten.
§5 Raumverantwortlicher
Der Raumverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass folgende Arbeiten durchführbar sind :
Ablesen der Verbrauchszähler, Überwachen von Reparaturarbeiten, Warenanlieferungen, Leeren des Briefkastens und die ordnungsgemäße Übergabe und Abnahme der Räumlichkeiten nach §7.
§6 Schlüssel
Es existieren 10 Schlüssel, die sich bei den folgenden Personen befinden:
4x Vorstand
1x Chorleiter
1x Raumverantwortlicher
1x Reinigungsdienst
1x Kindergruppenleiter
2x Reserve
Die Schlüssel sind nur gegen Quittung auszuhändigen.
§7 Überlassung der Räumlichkeiten
Die Räume können Vereins- und Gemeindemitgliedern zu privaten Feiern überlassen werden.
Nicht Vereins- und Gemeindemitgliedern kann die Nutzung der Räume nur gegen eine Bürgschaft gewährt werden. Der Bürge ist für die ordnungsgemäße Nutzung verantwortlich.
Die Räume werden gegen eine Spende in Höhe von:
- 0,00 € für Vereins- und Gemeindemitglieder
- 25,00 € für Fremde bis 3 Stunden
- 50,00 € für Fremde ab 3 Stunden/pro Tag überlassen.
Die Reinigung der Räume ist vom Veranstalter durchzuführen, der Bürge ist hierfür verantwortlich. Die Übergabe und Abnahme der Räume erfolgt in Anwesenheit des Raumverantwortlichen.
Die Eigennutzung der Räumlichkeiten durch die Gemeinde hat stets Vorrang.
§8 Reinigung
Wöchentlich übernimmt eine Familie den Reinigungsdienst. Dieser beinhaltet:
Staubsaugen, Fußbodenwischen, Staubwischen, Geschirrspüler aus/einräumen und Betätigen sowie das Reinigen der Toiletten und die Reinigung verschmutzter Hand- und Geschirrtücher.
Für das Putzen der Fenster werden extra Putzaktionen durchgeführt.
Zweimal jährlich findet eine Großreinigung statt.
Nach Sonderveranstaltungen wird die Reinigung vom Veranstalter durchgeführt, siehe dazu auch §7.
Der Reinigungsdienst ist nicht an eine andere Person oder Familie abtretbar, es ist jedoch möglich zu tauschen.